Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
1.1. Den in den Geschäftsbedingungen angegebenen Begriffen kommt die nachstehende Bedeutung zu.
Artikel | ein Artikel aus diesen Geschäftsbedingungen |
Dienstleistungen | die Dienstleistungen, die Topcats für den Kunden erbringt, einschließlich im Hinblick auf Abgassysteme deren Instandhaltung, Reinigung und Erneuerung von Komponenten |
Geistige Eigentumsrechte | alle (Ansprüche auf die) geistigen Eigentumsrechte und ähnliche und verwandte Rechte im weitesten Sinne, weltweit, insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – (1) Urheberrechte, (2) Geschmacksmusterrechte, (3) Markenrechte, (4) Handelsnamenrechte (5) Datenbankrechte, (6)Patentrechte, (7) Betriebsgeheimnisse und Know-how, (8) Rechte an Domainnamen und (9) Rechte nach der Doktrin der sklavischen Nachahmung, einschließlich aller Befugnisse, (wozu auf jeden Fall das Exklusivrecht auf Veröffentlichung und Vervielfältigung gehört), die durch die jeweiligen nationalen und internationalen Vorschriften diesbezüglich gewährt werden oder gewährt werden sollen. |
Geschäftsbe-dingungen | die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen |
Kunde | die Partei, gegenüber der Topcats einen Kostenvoranschlag macht und/oder einen Vertrag schließt |
Parteien | Topcats und der Kunde gemeinsam |
Produkte | die von Topcats vermarkteten Produkte, darunter Katalysatoren, Partikelfilter und (andere) Produkte für Abgasanlagen |
Schriftlich | Mitteilung per Brief oder E-Mail |
Topcats | Total Cats International B.V., handelnd unter dem NamenTopcats, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 39081762 |
Vertrag | der Vertrag zwischen Topcats und dem Kunden hinsichtlich der Abnahme von Produkten und/oder Dienstleistungen |
Artikel 2 Gültigkeit
2.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für Privatkunden, sondern nur für Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihres Unternehmens handeln.
2.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kostenvoranschläge, Aufträge, Auftragsbestätigungen und Verträge von, durch oder mit Topcats sowie für alle in deren Rahmen vorgenommenen (Rechts-)Handlungen.
2.3. Ebenfalls die natürlichen und juristischen Person, die direkt oder indirekt mit Topcats verbunden und in irgendeiner Weise an der Ausführung eines Vertrages beteiligt ist, kann sich ebenfalls auf diese Geschäftsbedingungen berufen. Diese Bestimmung stellt eine unwiderrufliche Drittbegünstigtenklausel zugunsten der mit Topcats verbundenen Personen dar.
2.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Angebote, Kostenvoranschläge, Aufträge und Verträge zwischen den Parteien, unter Ausschluss der Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden.
Artikel 2 Abnahme von Produkten
3.1. Der Kunde gibt jeweils eine Bestellung für die von ihm benötigte Anzahl von Produkten über sein persönliches Konto im Webshop von Topcats auf. Wenn der Kunde eine Anfrage per Telefon oder E-Mail übermittelt, wird Topcats die Bestellung bestätigen, wenn die gewünschte Anzahl von Produkten geliefert werden kann. Mittels der Aufgabe einer Bestellung durch den Kunden bzw. die Zusendung der Bestätigung durch Topcats kommt jedes Mal ein separater Vertrag zwischen den Parteien zustande.
3.2. Sofern ein Vertrag zwischen den Parteien nicht bereits zustande gekommen ist, kommt er auf jeden Fall zu dem Zeitpunkt zustande, in dem Topcats dem Kunden auf dessen Wunsch hin die Produkte zusendet.
3.3. Der Kunde hat für die Produkte den Preis zu entrichten, der für ihn zu dem Zeitpunkt gilt, an dem er die Bestellung aufgibt bzw. Topcats die Bestellung bestätigt, wie beschrieben in Artikel 2.1. Dieser Preis wird im persönlichen Konto des Kunden im Webshop von Topcats angezeigt.
Artikel 4 Abnahme von Dienstleistungen
4.1. Der Kunde kann bei Topcats einen Kostenvoranschlag für die Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf eine Abgasanlage anfordern, die sich auf dem Gelände des Kunden oder eines Dritten befindet. Aus einem solchen Kostenvoranschlag kann der Kunde keine Rechte ableiten.
4.2. Nachdem der Kunde die betreffende Abgasanlage an Topcats geschickt hat und Topcats über sie verfügt, wird Topcats dem Kunden telefonisch oder schriftlich einen Kostenvoranschlag mit dem tatsächlichen Preis für die Erbringung der Leistungen zukommen lassen. Nachdem der Kunde dem Kostenvoranschlag zugestimmt hat, schickt Topcats diesbezüglich eine Auftragsbestätigung. Mittels der Versendung der Auftragsbestätigung kommt zwischen den Parteien ein Vertrag zustande.
4.3. Nimmt der Kunde den Kostenvoranschlag von Topcats, wie in Artikel 3.2 beschrieben, aus irgendeinem Grund nicht an, so gehen die Kosten für die Rücksendung der Abgasanlage und anderer Gegenstände zu Lasten des Kunden.
4.4. Bei der Erbringung von Dienstleistungen kann Topcats auch Produkte einsetzen, zum Beispiel als Ersatzteile.
4.5. Topcats kann ebenfalls Produkte liefern und/oder Dienstleistungen auf Projektbasis erbringen. In diesem Fall erstellt Topcats auf der Grundlage der Problembeschreibung des Kunden und eigenen Untersuchungen von Topcats einen Kostenvoranschlag. Nachdem er Kunde dem Kostenvoranschlag zugestimmt hat, schickt Topcats diesbezüglich eine Auftragsbestätigung. Mittels der Versendung der Auftragsbestätigung kommt zwischen den Parteien für dieses spezifische Projekt ein Vertrag zustande.
4.6. Sofern ein Vertrag zwischen den Parteien nicht bereits zustande gekommen ist, kommt er auf jeden Fall zu dem Zeitpunkt zustande, in dem Topcats, auf Wunsch des Kunden, mit der Lieferung der Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen beginnt.
Artikel 5 Weitere Bestimmungen zum Preis von Produkten, Dienstleistungen und Projekten
5.1. Alle von Topcats genannten Preise (z.B. im Webshop und in Kostenvoranschlägen und Auftragsbestätigungen) verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und sonstige staatliche Abgaben, ohne Transportkosten und ohne andere, von Topcats nicht ausdrücklich genannte Kosten.
5.2. Unterbreitet Topcats dem Kunden ein Angebot, dann kann dieses nur unverändert angenommen werden. Selbst wenn die Annahme des Kunden in geringfügigen Punkten abweicht, gilt dies als Ablehnung des Angebots und ist es für Topcats nicht bindend. Etwas anderes gilt nur, wenn Topcats der geänderten Annahme schriftlich zustimmt.
5.3. Topcats ist berechtigt, die Preise für eigene Produkte, Dienstleistungen und Projekte jederzeit nach eigenem Ermessen festzulegen. Topcats ist nicht an genannte Preise gebunden, ebenso wenig an frühere Kostenvoranschläge oder Verträge.
5.4. Wenn ein Angebot oder eine Preisliste von Topcats einen (offensichtlichen) Schreibfehler, Fehler oder eine Unklarheit enthält, wie z.B. einen Preis, von dem der Kunde wusste oder hätte wissen können, dass dieser Preis nicht realistisch ist, ist Topcats berechtigt, das Angebot zu widerrufen bzw. einen Vertrag zu kündigen, ohne zu einem Kosten- oder Schadenersatz verpflichtet zu sein. Dieser Absatz gilt auch dann, wenn der Kunde das Angebot bereits angenommen hat.
Artikel 6 Bezahlung
6.1. Topcats ist berechtigt, eine vollständige Vorauszahlung zu verlangen, bevor mit der Ausführung eines Vertrags begonnen wird.
6.2. Die Bezahlung der Rechnungen von Topcats hat innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, es sei denn, in der Rechnung ist ein anderes Zahlungsziel angegeben oder die Parteien haben schriftlich eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen.
6.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Aufrechnung, einen Aufschub oder einen Schuldausgleich vorzunehmen.
6.4. Falls der Kunde Topcats nicht rechtzeitig bezahlt, ist er rechtlich gesehen in Verzug. In diesem Fall schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von ein Komma fünf Prozent (1,5 %) des unbezahlten Betrags pro Monat, den sich der Kunde in Verzug befindet, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat zählt, dies alles unbeschadet des Rechts von Topcats, den ausstehenden Betrag direkt in voller Höhe einzufordern, und unbeschadet der anderen Rechte, die Topcats zustehen.
6.5. Topcats ist berechtigt, die vom Kunden geleisteten Zahlungen zunächst zur Minderung auf die Kosten, dann auf die geschuldeten Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme und die laufenden Zinsen anzurechnen.
6.6. Ist der Kunde mit einer oder mehreren seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so gehen alle angemessenen (rechtlichen) Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung zu Lasten des Kunden. Die Erstattung von solchen Kosten beträgt mindestens fünfzehn Prozent (15 %) des gesamten ausstehenden Betrags, in allen Fällen jedoch mindestens sechshundertfünfzig Euro (650 €).
6.7. Topcats ist berechtigt, die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen bzw. die Durchführung eines Projekts auszusetzen, solange der Kunde (aus welchem Grund auch immer) nicht alle seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat oder wenn Topcats Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde nicht in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ohne dass Topcats verpflichtet ist, irgendwelche Kosten oder Schäden zu ersetzen.
Artikel 7 Lieferung von Produkten und Erbringung von Dienstleistungen
7.1. Die Lieferung von Produkten erfolgt (laut Incoterms 2020) an die DAP-Anschrift des Kunden (Geliefert am Bestimmungsort). Der Kunde haftet daher für alle Schäden, die während des Abladens der Produkte entstehen, einschließlich (jedoch nicht beschränkt auf) Brand- und Wasserschäden, Sturz- und Stoßschäden sowie Diebstahl. Der Kunde hat Topcats etwaige Versandanweisungen mindestens sechs (6) Tage vor dem geplanten Liefertermin mitzuteilen.
7.2. Haben die Parteien schriftlich vereinbart, dass der Kunde für den Transport sorgt, erfolgt die Lieferung Ex Works (ab Werk) Lelystad. Alle Risiken in Bezug auf die Produkte (einschließlich der Risiken von Brand- und Wasserschäden, Sturz- und Stoßschäden sowie Diebstahl) gehen zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte innerhalb von acht (8) Tagen, nachdem Topcats dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Produkte bereitstehen, abzuholen oder abholen zu lassen.
7.3. Die Bestimmungen der Artikel 6.1 und 6.2 über die Lieferung gelten auch für Gegenstände (einschließlich Abgasanlagen), die von Topcats nach erbrachten Dienstleistungen an den Kunden zurückgesandt werden, oder wenn der Kunde das Angebot von Topcats, wie in Artikel 3.3 beschrieben, nicht annimmt.
7.4. Wenn Topcats eine (Liefer-)Frist erwähnt (zum Beispiel in seinem Webshop oder in einer Auftragsbestätigung), ist diese immer indikativ und niemals bindend, es sei denn, im Vertrag wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
7.5. Topcats ist, auch im Falle eines vereinbarten spätesten (Liefer-)Termins, erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber Topcats schriftlich in Verzug gesetzt und dem Unternehmen eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt hat.
7.6. Topcats ist berechtigt, einen Vertrag in Teilen auszuführen und zu fakturieren..
7.7. Topcats ist niemals verpflichtet, einen Vertrag abzuschließen und kann jederzeit beschließen, die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen bzw. die Ausführung eines Projekts einzustellen (und einen Vertrag ganz oder teilweise zu beenden oder aufzulösen), z.B. wenn ein Produkt nicht mehr verfügbar ist oder wenn der Kunde irgendeine Verpflichtung gegenüber Topcats nicht erfüllt, wenn dem Kunden ein Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn der Kunde Konkurs anmeldet oder für insolvent erklärt wird, wenn der Kunde sein Unternehmen bzw. einen wesentlichen Teil davon aufgibt oder wenn Dritte, bei denen es sich nicht um Konzernunternehmen oder Tochtergesellschaften im Sinne von Buch 2 Artikel 24a und 24b des (niederländischen, Anm. d. Übers.) Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt, direkte oder indirekte Kontrolle über die Aktivitäten des Kunden übernehmen. In diesem Fall ist Topcats nicht verpflichtet, irgendwelche, dem Kunden entstandenen Kosten oder Schäden zu erstatten.
Artikel 8 Eigentumsvorbehalt
8.1. Die Produkte werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert, wodurch die gelieferten Gegenstände Eigentum von Topcats bleiben, bis der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen (einschließlich des Preises der Produkte, der Versandkosten, eventueller Zinsen und außergerichtlicher Kosten) aus dem betreffenden Vertrag und allen anderen Verträgen zwischen den Parteien vollständig erfüllt hat.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgfältig und als erkennbares Eigentum von Topcats aufzubewahren und diese gegen die üblichen Risiken zu versichern, wozu Brand, Schaden und Diebstahl gehören.
8.3. Bei einer Pfändung von Produkten, die dem Eigentumsvorbehalt von Topcats unterliegen, durch Dritte muss der Kunde Topcats so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Tagen nach Kenntnisnahme der Pfändung, davon in Kenntnis setzen. Bei der Pfändung hat der Kunde den Gerichtsvollzieher auf den Eigentumsvorbehalt von Topcats hinzuweisen.
8.4. Topcats kann jederzeit und aus bestimmten eigenen Gründen beschließen, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte beim Kunden abzuholen (oder abholen zu lassen). Der Kunde ist verpflichtet, Topcats den Ort, an dem sich die Produkte befinden, mitzuteilen und Topcats oder von Topcats beauftragten Dritten (z.B. einem Gerichtsvollzieher) Zugang zu diesem Ort zu gewähren.
Artikel 9 Gewährleistung, Beanstandungen und Reklamationen
9.1. Topcats setzt sich dafür ein, dass die Produkte die Qualitäten und Eigenschaften besitzen, die für den normalen Gebrauch erforderlich sind oder deren Vorhandensein Topcats schriftlich gewährleistet hat.
9.2. Topcats erteilt eine Produktgewährleistung von zwei (2) Jahren.
9.3. Topcats erteilt hinsichtlich der eigenen Dienstleistungen eine Gewährleistung bis zu einer Nutzung von einhunderttausend (100.000) Kilometern, für einen Höchstzeitraum von zwei (zwei) Jahren.
9.4. In Abweichung von den Artikeln 8.2 und 8.3 übernimmt Topcats keine Gewährleistung für Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien (einschließlich Rußfilter und Katalysatoren), u.a. weil deren Lebensdauer von Faktoren abhängt, auf die Topcats keinen Einfluss hat (z.B. Handhabung oder Einstellung des Motors, Verwendung von falschem Kraftstoff (Additive) oder Fahrverhalten). Dies impliziert zudem, dass keine Gewährleistung für die Dienstleistung erteilt wird, sofern es sich um die Reinigung von Verschleißteilen oder den Einbau neuer Verschleißteile handelt.
9.5. Die Gewährleistung von Topcats bezieht sich ausschließlich auf die Produkte selbst. Etwaige Kosten für damit zusammenhängende Dienstleistungen (z. B. aufgewendete Stunden für (De-)Montage, Justierung und Einstellung) oder Materialien (z.B. Öl und Filter) sind in vollem Umfang vom Kunden zu tragen. Zudem gehen alle Verwaltungs- und Versandkosten sowie alle bei der Aushandlung einer Gewährleistung beim Lieferanten von Topcats anfallenden Zusatzkosten vollständig zu Lasten des Kunden.
9.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte und alle im Rahmen der Dienstleistungen an den Kunden zurückgegebenen Gegenstände (einschließlich Auspuffanlagen) unmittelbar nach der Lieferung zu überprüfen. Etwaige Fehlmengen, Beschädigungen oder sonstige Mängel an den Produkten oder den Gegenständen selbst oder deren Verpackung, die bereits bei Lieferung vorhanden sind, hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer (1) Woche, Topcats zu melden. Treten Mängel zutage, die dem Kunden vernünftigerweise nicht vor dieser Frist bekannt sein konnten, hat der Kunde Topcats die Mängel so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb einer(1) Woche nach deren Bekanntwerden, schriftlich mitzuteilen..
9.7. Der Kunde ist nur dann zur Rückgabe von Produkten berechtigt, wenn Topcats diesbezüglich seine schriftliche Zustimmung erteilt hat. Die Kosten und das Risiko für die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
9.8. Topcats ist berechtigt, Änderungen an den eigenen Produkten vorzunehmen, auch wenn dem Kunden Muster oder Modelle gezeigt wurden. Der Kunde kann hiergegen nur dann Einwände erheben, wenn die Änderungen Einfluss auf die Qualität der Produkte haben. Unter Mängel fallen ebenso wenig: geringfügige Farbunterschiede sowie geringfügige prozentuale Abweichungen in Größe und Anzahl.
9.9. Im Falle einer Beanstandung muss der Kunde den Mangel stets genau beschreiben und mit Fotos belegen. Der Kunde hat zudem Informationen zur Verfügung zu stellen, anhand derer Topcats ermitteln kann, um welchen Vertrag es sich handelt, einschließlich der Auftragsnummer.
9.10. Wenn Topcats bestimmte Produkte (Teile davon) von einem Lieferanten bezogen hat, ist Topcats gegenüber dem Kunden zu keiner weitergehenden Gewährleistung oder Haftung verpflichtet, als Topcats gegenüber seinem Lieferanten geltend machen kann.
9.11. Qualitätsminderungen oder Beschädigungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch (wie z.B. nicht korrekte Montage, Nutzung entgegen den Anweisungen oder dem Handbuch, Nutzung zu Zwecken, für die das Produkt nicht bestimmt ist oder Erhitzung), durch übermäßige Nutzung oder durch am Produkt vorgenommene Änderungen verursacht wurden, können niemals Grund für eine Reklamation sein.
9.12. Im Falle einer berechtigten Beanstandung eines Produkts ist Topcats berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder das Produkt zu reparieren, zu ersetzen bzw. neu zu liefern oder von einer weiteren Lieferung abzusehen und dem Kunden den Kaufpreis des betreffenden Produkts gutzuschreiben.
9.13. Im Falle einer berechtigten Beanstandung im Hinblick auf Dienstleistungen ist Topcats berechtigt (nach eigenem Ermessen), entweder den betreffenden Teil der Dienstleistung erneut zu erbringen oder von einer weiteren Lieferung abzusehen und dem Kunden den Preis für den betreffenden Anteil (pro rata) gutzuschreiben.
9.14. Entspricht eine Beanstandung nicht den Bestimmungen in diesem/dieser Artikel 8, so erlischt jegliches Reklamationsrecht und jegliche Haftung von Topcats.
Artikel 10 Geistige Eigentumsrechte
10.1. Alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und den dazugehörigen Verpackungen, Etiketten und Aufklebern sowie an allen im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen bereitgestellten Gegenständen, einschließlich Werbematerialien, Dokumentationen, Berichten, Kostenvoranschlägen und vorbereitendem Material, liegen ausschließlich bei Topcats und seinen Lizenzgebern. Der Kunde ist nur dann zur (nicht ausschließlichen) Nutzung dieser geistigen Eigentumsrechte berechtigt, wenn dies erforderlich ist, wie z.B. für die gängige Werbung für die Produkte und/oder deren Verkauf. Ein Übertragung der geistigen Eigentumsrechte van Topcats an den Kunden erfolgt nicht.
10.2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Marken, Handelsnamen, Domainnamen, Google AdWords oder ähnliche Schlüsselwörter oder Social-Media-Seiten zu registrieren, die den (Handels- und Marken-) Namen „Topcats“ enthalten.
10.3. Der Kunde gewährleistet, dass er nichts tut oder unterlässt, was die geistigen Eigentumsrechte von Topcats oder von Dritten, mit denen Topcats eine Lizenz ausgehandelt hat, verletzt, diese Rechte außer Kraft setzt oder das Eigentum des Rechtinhabers und/oder das Recht von Topcats zur Nutzung dieser Rechte des geistigen Eigentums gefährdet.
10.4. Dem Kunden ist es unter keinen Umständen gestattet, Hinweise auf die geistigen Eigentumsrechte von Topcats auf den Produkten oder den anderen in Artikel 9.1 genannten Gegenständen zu entfernen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Produkte unter einem anderen (Marken-)Namen zu verkaufen.
10.5. Topcats ist berechtigt, den (Handels- und Marken-)Namen des Kunden zu erwähnen und dessen Logo im Zusammenhang mit der Werbung für die Produkte, Dienstleistungen, Projekte und das Geschäft von Topcats zu verwenden, darunter auf der eigenen Website und den Seiten der sozialen Medien.
Artikel 11 Haftung
11.1. Topcats haftet nur für Schäden, die sich unmittelbar aus vorhersehbaren und vermeidbaren Mängeln ergeben, die idem Unternehmen anzurechnen sind und die in direktem Zusammenhang mit (der Ausführung) eines Vertrags stehen.
11.2. Jegliche Schadensersatzverpflichtung von Topcats gegenüber dem Kunden, aus welchem Grund auch immer, ist jederzeit auf die Erstattung – ausschließlich – des unmittelbaren Schadens (wie ausgeführt in Artikel 10.5) und auf höchstens den vom Haftpflichtversicherer von Topcats im betreffenden Fall gezahlten Betrag beschränkt.
11.3. Wenn und soweit der Haftpflichtversicherer von Topcats nicht zahlen sollte, ist die mögliche Schadenersatzzahlungspflicht seitens Topcats höchstens auf den Betrag beschränkt, den Topcats für den betreffenden Vertrag erhalten hat (ohne Mehrwertsteuer).
11.4. In keinem Fall wird der Gesamtersatz des Schadens des Kunden durch Topcats fünfundzwanzigtausend Euro (25.000 €) (ohne MwSt.) übersteigen.
11.5. Unter unmittelbarem Schaden wird in diesen Geschäftsbedingungen ausschließlich folgendes verstanden:
a. angemessene Kosten, die der Kunde aufwenden muss, damit die Leistung von Topcats dem Vertrag entspricht;
b. angemessene Kosten, die der Kunde zur Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens aufwenden musste, sofern sich die Feststellung auf den unmittelbaren Schaden im Sinne der Geschäftsbedingungen bezieht; und
c. angemessene Kosten, die der Kunde zur Verhinderung oder Begrenzung des Schadens aufwenden muss, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne der Geschäftsbedingungen geführt haben.
11.6. In keinem Fall haftet Topcats für mögliche mittelbare Schäden. Unter mittelbarem Schaden wird in diesen Geschäftsbedingungen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, verstanden: Folgeschaden, Umsatz- und/oder Gewinneinbußen, entgangene Einsparungen, getätigte Investitionen, Schaden aufgrund von Betriebsstagnation oder -stillstand, und/oder Kosten, die zur Vermeidung, Feststellung oder Begrenzung von mittelbarem Schaden und/oder der Haftung dafür anfallen, und Kosten, die zur außergerichtlichen Beilegung des unmittelbaren Schadens anfallen. Sollte Topcats dennoch für mittelbaren Schaden haftbar sein, gelten die Bestimmungen in 10.1 bis einschließlich 10.4, wobei die genannten Beschränkungen für den Betrag des aufaddierten unmittelbaren und mittelbaren Schadens gelten.
11.7. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen Topcats verjähren bereits nach Ablauf von fünf (5) Monaten nach Eintritt der Schaden verursachenden Tatsache..
11.8. Der Kunde ist verpflichtet, sich gegen die üblichen Risiken, einschließlich Brand, Schaden, Diebstahl und Haftpflicht, hinreichend zu versichern.
11.9. Der Kunde muss alle Anstrengungen hinsichtlich Kosten und Schadensbegrenzung, unabhängig von deren Ursache, unternehmen. Topcats ist in keinem Fall verpflichtet, Kosten oder Schäden zu erstatten, die vernünftigerweise hätten vermieden werden können oder die der Kunde vernünftigerweise hätte versichern können.
11.10. Die in diesem Kapitel genannten Haftungsbeschränkungen entfallen, wenn und nur insoweit der Schaden die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens Topcats ist, was vom Kunden zu beweisen ist, es sei denn, die gesetzliche Beweislast schreibt etwas anderes vor.
Artikel 12 Höhere Gewalt
12.1. Topcats ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu erfüllen oder irgendwelche Kosten oder Schäden zu ersetzen, wenn höhere Gewalt vorliegt. Höhere Gewalt liegt für Topcats unter anderem vor bei Krieg(sgefahr), Unruhen, Belästigung, Brand, Überschwemmungen, Wasserschaden, Arbeitsstreik, Personalmangel, Besetzung des Unternehmens, (Maßnahmen infolge von) Pandemien oder Epidemien, Verfügbarkeit von Grundstoffen oder Teilen, fehlerhafte Lieferung durch Spediteure, Computer- und Softwarestörungen, Energie-, Netzwerk- oder Internetstörungen und Cyberkriminalität (wie Hacking und Cyberangriffe), dies alles sowohl im Unternehmen von Topcats als auch bei Dritten, die für die Ausführung eines Vertrags relevant sind (z.B. ein Lieferant). Höhere Gewalt gilt ferner für alle anderen Ursachen, die ohne Verschulden oder außerhalb des Risikobereichs von Topcats auftreten.
Artikel 13 Sonstige Bestimmungen
13.1. Änderungen in diesen Geschäftsbedingungen oder in einem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich fixiert werden und gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden, und nicht (auch) für andere Verträge.
13.2. Ungeachtet des Artikels 12.1 ist Topcats berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Kunden zu ändern. Der Kunde wird angemessenen Änderungen zustimmen. Die Änderungen treten zum angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens oder, falls kein Zeitpunkt angegeben wurde, zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung in Kraft.
13.3. Sollte sich eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags als ungültig oder unwirksam erweisen, bleiben die Parteien an den übrigen Teil gebunden. Die Parteien werden den ungültigen oder unwirksamen Teil durch Bestimmungen ersetzen, die gültig und wirksam sind und deren Folgen angesichts des Inhalts und des Geltungsbereichs dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrags dem ungültigen oder unwirksamen Teil so weit wie möglich entsprechen.
13.4. Falls diese Geschäftsbedingungen in mehreren Sprachen erscheinen und es einen Konflikt zwischen den Sprachversionen gibt, sind die Bestimmungen der niederländischen Sprachversion maßgebend.
13.5. Alle Verträge zwischen den Vertragsparteien (einschließlich dieser Verträge) gelten nur zwischen den Vertragsparteien selbst. Dritte treten keinem Vertrag zwischen den Vertragsparteien bei. Damit gilt Buch 6 Artikel 254 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande (BW) nicht.
13.6. Dem Kunden ist es untersagt, einen Vertrag (bzw. seine sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten) an eine dritte Partei, ohne schriftliche Zustimmung von Topcats, zu übertragen. Von diesem Artikel geht eine dingliche Wirkung aus.
Artikel 14 Rechtswahl und Wahl des Gerichtsstands
14.1. Für diese Geschäftsbedingungen sowie für alle Kostenvoranschläge und den Vertrag findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags 1980 ist ausgeschlossen.
14.2. Das Gericht Midden-Nederland, Standort Lelystad, Niederlande ist ausschließlich befugt, Streitigkeiten zu behandeln, es sei denn, dass Topcats sich dafür entscheidet, ein Verfahren bei einem Gericht an einem anderen Ort (wie dem Niederlassungsort des Kunden) anhängig zu machen.